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Geldauflagen - Bußgelder

Durch gerichtliche Geldauflagen oder Bußgelder können der DLRG Winsen / Luhe auch Mittel zugewiesen werden. Dafür sind wir sehr dankbar, denn wir können unsere gemeinnützigen Aufgaben nur mit Hilfe von Spenden und Zuweisungen erfüllen.

Frage bei deinem Gericht oder der Bußgeldstelle nach, ob du die Strafe an die DLRG Winsen / Luhe zukommen lassen kannst. Wir sind in der Bußgeldliste der Gerichte als gemeinnütziger Verein eingetragen.

 
Wie ist der Werdegang?

 

  • Gericht befragen: Frage die Behörde, ob du an die DLRG Winsen / Luhe die Zuwendung abtreten darfst.
  • Kontaktiere uns unter Telefon: 04171 / 65 22 65 oder per Mail an: finanzen@winsen.dlrg.de
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  • Überweisung: Überweise den Betrag mit dem Aktenzeichen auf unser Bankkonto.
     
  • Meldung: Wir informieren die betreffende Stelle, zum Beispiel das Amtsgericht, dass der Betrag unter dem Aktenzeichen eingegangen ist. Wir stellen dir ebenfalls eine Quittung aus.

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